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Was ist der Unterschied zwischen Wein und Biowein

Was ist der Unterschied zwischen Wein und Biowein

Seit ungefähr 40 Jahren nimmt der Anteil an biologisch wirtschaftenden Weingütern in Deutschland konstant zu. Mittlerweile hat sich der biologische Weinbau in den letzten Jahren mehr als verdreifacht.

 

Der Unterschied zwischen „normalem“ Wein und Biowein liegt in der Bewirtschaftung der Weinberge und der Arbeit im Weinkeller. Es wird der ideologische Ansatz verfolgt, ein ausgewogenes Ökosystem im Weinberg zu erhalten und vorausschauend (präventiv) zu arbeiten. Dazu gehört, die Biodiversität zu erhöhen und nicht nur im Weinberg, sondern auch im Keller nachhaltig zu arbeiten. Dies bedeutet, dass auf chemisch-synthetische Stoffe verzichtet wird. Anstelle von Mineraldüngern erfolgt die Düngung des Bodens mit Kompost, Humus oder anderen organischen Nährstoffdüngern. Um die Reben vor pilzlichen Krankheiten, wie beispielsweise dem Echten oder Falschen Mehltau zu schützen, werden nur Kontaktmittel eingesetzt. Diese dringen, anders als systemisch wirkende Mittel nicht in die Pflanze ein, sondern wirken nur auf der Oberfläche. Dadurch wird die Rebe geschützt und in ihrer Widerstandsfähigkeit gestärkt. Zu den Behandlungsmitteln zählen unter anderem reiner Schwefel, Kupfer oder Natriumbicarbonat, allgemein als Backpulver bekannt. Der Einsatz dieser Stoffe erfolgt nur in geringen Mengen und ist gesetzlich streng limitiert. Chemische Herbizide sind untersagt. Die Beikräuter im Weinberg werden nur mechanisch entfernt. Um die Biodiversität und Artenvielfalt verschiedener Nützlinge auf und im Boden zu erhalten und zu fördern, werden die Weinberge zwischen den Rebzeilen mit verschiedensten Pflanzen begrünt.

 

Wenn ein konventionell bewirtschafteter Weinberg auf eine biologische Bewirtschaftung umgestellt wird, dauert dies drei Jahre.
Der konventionelle Weinbau wird auch als integrierter Weinbau beschrieben. Der integrierte Weinbau wird gesetzlich vorgeschrieben und es wird an die gute fachliche Praxis der Winzer appelliert. Die gute fachliche Praxis ist gesetzlich auf EU-Ebene vorgeschrieben. Laut § 2 Nr. 2 des Pflanzenschutzgesetzes wird der integrierte Pflanzenschutz als „eine Kombination von Verfahren [bezeichnet], bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird“.

 

So viel wie nötig, so wenig wie möglich.

 

Auch im Weinkeller gibt es Vorschriften, die unter anderem die Höchstwerte für Schwefel zur Konservierung des Weines regeln. Diese Art der Konservierung und des Schutzes gegen Oxidation darf bei Bioweinen im Vergleich zu konventionellen Weinen in geringeren Mengen eingesetzt werden. Darüber hinaus sind bestimmte Behandlungsmittel gänzlich verboten oder müssen teilweise ökologischen Ursprungs sein. Wichtig zu wissen ist: Nur weil ein Wein nicht als biologisch deklariert wird, kann der Winzer trotzdem nach biologischen Grundsätzen arbeiten. Aber nur Weine, die nach der EU-Biowein-Richtlinien hergestellt wurden, dürfen als Ökologischer-Wein, Öko-Wein oder Bio-Wein bezeichnet werden und sind an dem grünen Bio-Siegel zu erkennen. Die Einhaltung der Vorschriften wird jährlich durch eine Kontrollbehörde geprüft.

 

Ist ein Weingut Mitglied eines weiteren Ökoverbandes, können nochmals konkretere Anforderungen vorgegeben werden. Dies ist oft durch weitere Siegel zu erkennen. Ungefähr 9 % der deutschen Weinanbaufläche wird ökologisch bewirtschaftet. Bioweine tragen oft auch die Logos von Verbänden auf dem Etikett. Die Mitglieder, die dazu gehören, erhalten spezifische und noch strengere Kriterien als die EU-Verordnungen es vorgibt. Im Weinbau sind dies: Ecovin, Bioland, Naturland oder Demeter.

 

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